Angesichts der defizitären Finanzsituation der GKV – wesentlich verursacht durch politische Entscheidungen – müssen kurzfristig Maßnahmen auf der Ausgabenseite zur Finanzstabilisierung ergriffen werden. Im nächsten Schritt müssen dringend grundlegende Strukturreformen erfolgen. Insbesondere ist der selektivvertragliche Wettbewerb zu stärken, um Effizienzverbesserungen zu erreichen.
Der Staat muss seiner Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben nachkommen. So muss der Bund ausgabendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende an die GKV zahlen und die Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen dynamisieren. Die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft darf bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. In der Pflegeversicherung sind die noch nicht erstatteten pandemiebedingten Mehrausgaben sowie dauerhaft die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige vom Bund zu refinanzieren.
Um GKV und SPV vor staatlichen Eingriffen zu schützen, muss die soziale Selbstverwaltung gestärkt werden. Kranken- und Pflegekassen müssen die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber der staatlichen Ebene auch auf dem Rechtsweg durch Klagerechte vertreten können, insbesondere wenn Mittel der Beitragszahlenden zweckentfremdet werden. Hierzu bedarf es einer klaren Regelung sowohl im Sozialgerichtsgesetz als auch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder einer Verankerung der Selbstverwaltung im Grundgesetz. Die Finanzautonomie der Krankenkassen muss wiederhergestellt werden.