PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 13.12.2017 GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode

GKV-Spitzenverband

Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die zweite Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2017. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die dritte Amtsperiode von 2017 bis 2023 gewählt.

Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in.

Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2017) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk von der AOK PLUS. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher, Bosch BKK.

Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2018 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden.

Hintergrund

Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes.

Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes.

Dokumente und Links