Die Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen für GKV-Versicherte in Deutschland nimmt im internationalen Vergleich hinsichtlich des Umfangs der Versorgung und der Dichte an Psychotherapeuten in der Fläche eine Spitzenposition ein. In anderen Ländern müssen Patienten in der Regel ihre psychotherapeutische Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Eine vergleichbare Kostenübernahme wie in Deutschland gibt es in keinem anderen Land.
Anders als in der privaten Krankenversicherung gehört bei allen gesetzlichen Krankenkassen die Psychotherapie selbstverständlich zum Leistungsspektrum. Auch ist eine vorhandene psychische Diagnose kein Ausschlusskriterium zur Aufnahme in die GKV. Das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung kennt keine Gesundheitsprüfung als Bedingung für die Aufnahme in eine Krankenkasse. Mit einem Honorar von 89,60 Euro pro Therapiesitzung (50 Therapieminuten und 10 Minuten Vor- bzw. Nachbereitungszeit) werden die Therapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen gut vergütet.
Das aktuelle Gutachten zur Bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung des Sachverständigenrates (SVR) belegt das hohe Versorgungsniveau in der ambulanten Psychotherapie. Es weist den fortlaufenden Zuwachs insbesondere der psychologischen Psychotherapeuten (psych. PT) auf. In den Jahren 2000 (13.496) bis 2016 (23.812) betrug der Anstieg nicht weniger als 76 Prozent! Diese Zahlen zeigen einen Ausschnitt aus dem Versorgungsbereich der GKV-Versicherten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Zusätzlich zu den psychologischen Psychotherapeuten führen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärztliche Psychotherapeuten Richtlinientherapien im ambulanten Bereich durch. Ebenso gibt es insbesondere in den Neuen Bundesländern die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), in denen auf Grundlage von § 118 SGB V Patienten ambulant behandelt werden.