GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 28.03.2018 Investitionsbedarf der Krankenhäuser - aktuelle Auswertung bestätigt Unterfinanzierung durch die Bundesländer

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Verband der Privaten Krankenversicherung

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf den Katalog von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2018 geeinigt. Mit diesem zum fünften Mal vorgelegten Katalog werden die leistungsbezogenen Investitionsbedarfe für die unterschiedlichen Fallpauschalen aufgezeigt.

Die empirisch erhobenen Zahlen belegen - wie auch in den vergangen Jahren - dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen.

Doch die Nutzung des Instruments liegt in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen angewendet.

Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich.

Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen, dass unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert.

Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen.

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