PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 21.04.2009 Vergütungssystematik kostenneutral weiterentwickelt

GKV-Spitzenverband

Auf der gestrigen Sitzung des Bewertungsausschusses, einem gemeinsamen Gremium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), wurden einvernehmlich einige Nachjustierungen innerhalb der Vergütungssystematik für niedergelassene Ärzte beschlossen.

Mit dem Beschluss werden ab dem 1. Juli 2009 verschiedene Leistungen, wie z. B. Anästhesien, Bronchoskopien und Gesprächsleistungen der Psychiater aus den Regelleistungsvolumen herausgenommen. Dieser Beschluss ist kostenneutral, weil damit nur die Verteilung der Gesamtvergütung innerhalb der Ärzteschaft geändert wird.

„Der Beschluss verbindet den Wunsch der Ärzteschaft nach einer Nachjustierung der innerärztlichen Verteilungsmechanismen mit der Forderung der Krankenkassen, dass diese nicht zu neuen Lasten bei den Beitragszahlern führen darf. Dass dies erreicht wurde, ist ein gutes Signal für die niedergelassenen Ärzte und die gesetzliche Krankenversicherung“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes.

Darüber hinaus wurde die Förderung der ärztlichen Kooperationen (z. B. Medizinische Versorgungszentren) durch Zuschläge je Behandlungsfall von bis zu 40 % (abhängig von Zahl der Fachrichtungen in einer Gemeinschaftseinrichtung) beschlossen. Damit wird berücksichtigt, dass in diesen Einrichtungen Patienten oft mehrere Ärzte aufsuchen, d. h., dass ein Patient („Behandlungsfall“), anders als in einer Einzelarztpraxis, von mehreren Ärzten behandelt werden kann.

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