„Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen“, erklärte heute Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt.
„Diese Empfehlung begrüßen wir“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Die niedergelassenen Ärzte rief er dazu auf, die Patienten umfassend zu informieren. Im konkreten Krankheitsverdacht werde dann der Schnelltest angewendet.
Zur Erklärung: Sollte der Schnelltest angewendet werden, erhält der Patient eine Rechnung. Diese Rechnung reicht er bei seiner Krankenkasse zur Erstattung ein.