"Die Krankenkassen in Deutschland unterstützen bereits heute vielfach ihre Versicherten bei der Zigarettenentwöhnung. Was genau sie anbieten und bezahlen, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, sollte sich an seine Krankenkasse wenden und dort nachfragen. Arzneimittel zur Raucherentwöhnung dürfen nach geltendem Recht von den Krankenkassen nicht bezahlt werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf seiner Sitzung im Oktober eine Empfehlung abgegeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms COPD (Disease Management Programm, DMP für Lungenerkrankungen, die wesentlich durch Rauchen ausgelöst werden), bei eingeschriebenen Versicherten Arzneimittel zur Raucherentwöhnung mit in die Programme einbeziehen können. Dies steht der geltenden Rechtslage entgegen. Nach § 34 des Sozialgesetzbuches sind Arzneimittel "zur Raucherentwöhnung" von der Versorgung ausgeschlossen. Jetzt gibt es einerseits den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass diese Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen bezahlt werden können und andererseits die gesetzliche Regelung, die gerade dieses verbietet. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium entscheiden, was künftig gelten soll", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der aktuellen Berichterstattung.