Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses geschlossen. Dieses tritt am 1. Januar in Kraft. „Unser gemeinsames Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Dazu müssen sowohl der ambulante als auch der stationäre Bereich, die Kassen und die Länder an einem Strang ziehen“, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller dazu in Berlin.
Junge Ärzte, die eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin machen, erhalten ab kommendem Jahr besondere finanzielle und organisatorische Unterstützung. Dazu gehört, dass die Unterzeichner des Abkommens anstreben, mehr Weiterbildungsstellen in Praxen und stationären Einrichtungen bereitzustellen, eine angemessene Vergütung zu gewährleisten sowie sektorübergreifend intensiver zusammenzuarbeiten.
Insgesamt sollen mindestens 5.000 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen pro Jahr gefördert werden. Im ambulanten Bereich erhält jeder Nachwuchsmediziner in der Allgemeinmedizin zurzeit monatlich 2.040 Euro. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen der Region erhöhen diesen Betrag künftig auf 3.500 Euro brutto. Das Förderprogramm sieht vor, dass die jeweilige Weiterbildungsstätte die Summe auf die im Krankenhaus übliche tarifvertragliche Vergütung aufstockt. Damit ist der Unterschied zwischen stationärem und ambulantem Sektor in der Bezahlung ausgeglichen. Bei drohender oder bereits bestehender hausärztlicher Unterversorgung soll der Förderbetrag noch einmal aufgestockt werden. „Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung insbesondere in unterversorgten beziehungsweise potenziell unterversorgten Gebieten zu fördern. Ob sie tatsächlich greifen, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Es ist daher sinnvoll und notwendig, den Erfolg des Förderprogramms jährlich zu überprüfen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-SV.
Im stationären Bereich wird für Weiterbildungsabschnitte in der inneren Medizin eine Förderung von 1.020 Euro gewährt, in allen anderen Fachgebieten von 1.750 Euro. Damit wird das Weiterbildungsangebot in den Krankenhäusern für die Allgemeinmediziner ausgebaut.
Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung von Koordinierungsstellen in den Bundesländern. „Die Koordinierungsstellen werden maßgeblich zur Verbesserung der Weiterbildungsbedingungen beitragen können“, erläuterte Dr. Max Kaplan, Mitglied des Vorstands der BÄK. Er rief die KVen, die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesärztekammern auf, zeitnah in allen Ländern solche Stellen einzurichten. Die Koordinierungsstellen haben die Aufgabe, die Weiterbildung zu organisieren und abzustimmen. Des Weiteren sind sie für die Evaluation und Qualitätssicherung des Förderprogramms zuständig. Für die angehenden Ärzte dient sie als Informationsplattform und Vermittlungsstelle zwischen Krankenhäusern und Praxen.