Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 32 – Finanzierung Telematikinfrastruktur

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten sowie der laufenden Betriebskosten, die den Vertragsärzten im Zusammenhang mit der Einführungsphase der ersten Stufe der Telematikinfrastruktur entstehen. Diese Stufe beinhaltet die Implementierung des Versichertenstammdatenmanagements sowie des Basisdienstes der qualifizierten elektronischen Signatur.