Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 28 - Terminservicestellen

Diese Vereinbarung dient der Umsetzung des § 75 Absatz 1a SGB V. Die Vereinbarung hat die Vermittlung von Facharztterminen durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Gegenstand. Diese Vereinbarung findet keine Anwendung, soweit es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche Behandlungen und kieferorthopädische Behandlungen geht. Psychotherapeutische Behandlungen sind ab Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses hinsichtlich der Vermittlung eines Termins für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Vertragspartner werden hierzu ergänzende Regelungen treffen, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf.