Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 23 - Verordnungssoftware/ Arzneimitteldatenbanken

Als Grundlage für eine wirtschaftliche Verordnungsweise haben die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits und die Krankenkassen und ihre Verbände andererseits die Vertragsärzte vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen, einschließlich der jeweiligen Preise und Entgelte, zu informieren sowie nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen zu geben. Diese Informationen sind dem Arzt gemäß den Regelungen dieses Anforderungskatalogs in der Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbank in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen.