„Unnötige Brustoperationen ohne gesicherte Krebsdiagnose sollten künftig der Vergangenheit angehören. Dafür sorgen die neuen bundeseinheitlichen Vorgaben für die Gewebeentnahme mittels Vakuumbiopsie.“ Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin gesagt.
„Die Vorgaben stellen sicher, dass das Verfahren ausschließlich von erfahrenen Ärzten nach modernen technischen Standards angewendet wird. Es wird gewährleistet, dass die für die Patientin im individuellen Fall optimale Untersuchungsmethode zum Einsatz kommt“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben jetzt eine Reihe von Bedingungen zur einheitlichen Qualitätssicherung festgelegt. Dazu gehören eine jährliche Mindestanzahl an Vakuumbiopsien pro Arzt, spezielle Anforderungen an die Apparate, Vorgaben für den Ablauf der Gewebeentnahme und eine externe Ergebnisprüfung. Bislang waren Maßnahmen zur Qualitätssicherung dieser Untersuchung für die Ärzte freiwillig. Die Vereinbarung tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Die Vakuumbiopsie ist ein Verfahren zur Abklärung von mammographischen Befunden mit Verdacht auf Brustkrebs. Dabei wird eine Hohlnadel unter lokaler Betäubung und präziser Röntgenkontrolle an der betroffenen Stelle in die Brust eingeführt. Durch das in der Nadel entstehende Vakuum lässt sich dann gezielt das auffällige Gewebe ansaugen. Mit dieser Methode kann im Vergleich zur herkömmlichen Stanzbiopsie mehr Gewebe gezielt entnommen werden. Die Diagnose wird dadurch bei bestimmten nicht tastbaren Veränderungen, insbesondere Mikroverkalkungen, zuverlässiger.