"Neue Methoden sollen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden. In speziellen Innovationszentren, wie z. B. in Fachabteilungen einzelner Kliniken", fordert Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands in der heutigen Ausgabe des "Stern".
Für neue Behandlungsmethoden im stationären Bereich gilt der Verbotsvorbehalt. D.h. so lange der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Innovationen nicht verbietet, dürfen diese flächendeckend angewendet werden, auch wenn sie kaum erprobt sind. Aber: "Nicht alles, was neu ist, ist auch gut oder gar besser", so Pfeiffer.
Im ambulanten Bereich dürfen im Gegensatz zu dieser Regel neue Methoden erst nach der Genehmigung durch den G-BA angewandt werden. (Erlaubnisvorbehalt)