Pauschale Investitionsmittel können künftig besser an Krankenhäuser verteilt und gezielt den Leistungen zugeordnet werden. Gelingen soll das durch sogenannte leistungsgerechte Investitionspauschalen, die sich am konkreten Krankenhausfall orientieren. Die vertragliche Grundlage dafür haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterzeichnet. Den Bundesländern steht es frei, ob und wenn ja, wie intensiv sie das neue Instrument nutzen. So können sie selbst entscheiden, bis zu welchem Anteil sie ihre pauschalen Investitionen auf das neue Verfahren umstellen oder – auch das ist möglich – ganz darauf verzichten und beim bisherigen Modus bleiben.
Natürlich kann das neue System nur jene Gelder erfolgreich verteilen, die von den Bundesländern als Finanzier von Investitionen auch tatsächlich bereitgestellt werden. Seit 1972 sind sie dafür verantwortlich, die Investitionen der Krankenhäuser z. B. in Großgeräte oder Gebäudesubstanzen zu finanzieren. Krankenkassen und Kliniken fordern die Bundesländer auf, Föderalismus zu leben: Gerade bei den Klinikinvestitionen kommen viele Bundesländer ihrer Verantwortung seit Jahren nicht mehr nach. So sank das Verhältnis der öffentlichen Fördermittel zu den Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. 25 Prozent Anfang der 70er Jahre auf unter vier Prozent 2013.
Katalog ermöglicht leistungsgerechte Verteilung von Fördermitteln
Erstmals ist es nun möglich, den Investitionsanteil den Krankenhausleistungen differenziert zuzuordnen. Die Höhe der Pauschalen hängt dabei von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Finanzmitteln ab. Der Katalog der Investitionspauschalen 2014 basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Diese erste Version des Katalogs wird sicher in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden. Anknüpfungspunkte wären z. B. ein auch bei den Krankenhausleistungen vorhandener Verweildauerbezug, eine Analyse der Investitionspauschalen für Universitätskliniken und eine Ausweitung auf psychiatrische bzw. psychosomatische Kliniken.
Hintergrund
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die Krankenkassen tragen Betriebskosten wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich.