Wirkstoff | Ibrutinib |
Handelsnamen | Imbruvica |
Pharmazeutischer Unternehmer | Janssen-Cilag GmbH |
Anwendungsgebiet | (1) Ibrutinib (Imbruvica) als Einzelsubstanz ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL). (2) Ibrutinib (Imbruvica) als Einzelsubstanz ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). (3) Ibrutinib (Imbruvica) als Einzelsubstanz oder (4) Ibrutinib (Imbruvica) in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (BR) ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit CLL, die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben. (5) Ibrutinib (Imbruvica) als Einzelsubstanz ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit Morbus Waldenström (MW), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben, oder zur Erstlinien-Therapie bei Patienten, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind. (6) Ibrutinib (Imbruvica) in Kombination mit Rituximab ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit Morbus Waldenström. (7) Ibrutinib (Imbruvica) als Einzelsubstanz oder in Kombination mit Rituximab oder Obinutuzumab oder Venetoclax ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). |
Zeitpunkt des Inverkehrbringens | 15.11.2014 |
Erstattungsbetragsverhandlungen | |
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Status | Erstattungsbetrag vereinbart |
Erstattungsbetrag | Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V. |
Praxisbesonderheit | Details |
Preisstrukturmodell | keine |
Sonstige Vereinbarungen | keine |
Link zur G-BA Seite | www.g-ba.de/... |
Letzte Aktualisierung | 22.01.2024 |