Die Verhandlungspartner einigten sich in ihrer fünften Verhandlungsrunde auf folgende Eckpunkte:
- Der Listenpreis des Medikaments liegt bei 2,48 € pro Tag (Jahrestherapiekosten 905,20 €). Der verhandelte Erstattungspreis von Ticagrelor beträgt auf Basis der Tagestherapiekosten 2,00 € (Jahrestherapiekosten 730,00 €). Der Preis gilt rückwirkend ab dem 01.01.2012 für drei Jahre und gilt für die Krankenkassen unter Ablösung des Herstellerrabatts als Nettopreis.
- Ticagrelor wird in den Indikationen, in denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Medikament einen Zusatznutzen zugesprochen hat, als Praxisbesonderheit anerkannt.
- Über die vereinbarte dreijährige Vertragslaufzeit rechnet der GKV-Spitzenverband aufgrund der bislang beobachteten Verordnungszahlen von Ticagrelor mit Einsparungen mindestens im einstelligen Millionenbereich.
Mit der Vertragsunterzeichnung zwischen AstraZeneca und dem GKV-Spitzenverband sind die ersten Preisverhandlungen nach den Vorgaben des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) abgeschlossen. Ausgangspunkt für die Verhandlungen war die Bewertung des G-BA über den Zusatznutzen des Medikaments.
„Der erste Erstattungspreis liegt vor und belegt, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Industrie und den Kassen auf dem Verhandlungswege möglich ist. Innovationen brauchen eine Zusatznutzenbewertung und eine Preisverhandlung nicht zu fürchten“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Dr. Claus Runge, Geschäftsleitungsmitglied und Verhandlungsführer von AstraZeneca, erklärt: „Die Verhandlungen waren herausfordernd und beide Seiten haben Neuland betreten. Am Ende steht vor allem ein gutes Ergebnis für die Versorgung von Herzinfarktpatienten.“
Im Dezember 2011 hatte der G-BA dem Medikament im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Patienten mit instabiler Angina pectoris und einem Nicht-ST-Hebungs-Infarkt sowie einen auf Anhaltspunkten basierenden nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Patienten mit ST-Hebungs-Infarkt, die eine perkutane Koronarintervention erhielten, zuerkannt, sofern diese einen ischämischen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke hatten oder älter als 75 Jahre sind und nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung für eine Therapie mit Prasugrel + ASS nicht infrage kommen. Nach dem G-BA-Beschluss profitieren rund 80 Prozent der Patienten mit akutem Koronarsyndrom mehr von Ticagrelor als von bisherigen Therapiemöglichkeiten.