STATEMENT - BERLIN, 05.12.2012 Praktische Anwendung der Erstattungsbeträge längst überfällig

GKV-Spitzenverband

Die im Rahmen der AMNOG-Verhandlungen ausgehandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel konnten bisher praktisch nicht umgesetzt werden, da Hersteller, Großhändler und Apotheker nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen hatten. Das soll sich ab Februar 2013 ändern.

„Wir freuen uns, dass bei Herstellern, Großhändlern und Apothekern offenbar Einsicht eingekehrt ist und sie nun endlich die technischen Voraussetzungen schaffen werden, um die ausgehandelten Erstattungsbeträge umzusetzen. Diese Schritte sind überfällig.

Wir setzen voraus, dass die Bezugsbasis für die Handelsaufschläge, den Herstellerrabatt, die Mehrwertsteuer und die Patientenzuzahlung nur der ausgehandelte Erstattungsbetrag sein kann, so wie dies auch vom Bundesgesundheitsministerium klargestellt worden ist. Alles andere würde dem Ziel des Gesetzes, die Ausgaben der Beitragszahler für neue Arzneimittel stärker an den patientenrelevanten Zusatznutzen zu koppeln, entgegen laufen“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

Dokumente und Links