Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Afatinib
Handelsnamen Giotrif
Pharmazeutischer Unternehmer Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Anwendungsgebiet (1) Afatinib (Giotrif) als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von EGFR-TKI-naiven erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem und/oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden EGFR-Mutationen. (2) Afatinib (Giotrif) als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC mit Plattenepithel-Histologie, das unter oder nach Platin-basierter Chemotherapie fortschreitet.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.11.2013
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag vereinbart
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 28.11.2017