Obwohl sich die Verhandlungspartner in vertrauensvollen Gesprächen über die Gesamtvergütung 2013 - und deren Bestandteile Orientierungswert (Preis) und Behandlungsbedarf (Menge) - bereits angenähert bzw. den Preis schon festgesetzt hatten, werden heute erneut über die Medien die Verhandlungsergebnisse und sogar das komplette System der kassenärztlichen Versorgung in Frage gestellt.
Das Papier der Kassenärztlichen Vereinigungen, die von „nicht veränder- und verhandelbaren Forderungen“ sprechen, kommentiert der GKV-SV wie folgt:
„Verhandelt wird am 4. Oktober und nicht über die Medien. Das gebietet der faire Umgang unter Verhandlungspartnern“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Auch die Ankündigung, den Sicherstellungauftrag kollektiv in Frage zu stellen, sollte nicht als Drohkulisse vor den weiteren Gesprächen aufgebaut werden. „Wir setzen auf Vernunft und Realitätssinn der Ärzteschaft. Die bisherigen Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Ärzte sehr besonnen mit der Rückgabe ihrer Kassenzulassung umgehen“, so Marini weiter.
Regelungen aus dem SGB V
§ 72 - Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung
§ 72a - Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen