Anlässlich der heutigen Beratung des Bundeskabinetts zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz begrüßt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, den grundlegenden Vorstoß, mehr für Pflegekräfte und damit auch für Patienten zu tun. Zugleich übt sie Detailkritik.
„Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz rückt die Regierungskoalition die Situation der Kranken- und Altenpflege richtigerweise ins Zentrum. Eine Reihe von Maßnahmen soll helfen, mehr Personal für die Kranken- und Altenpflege zu gewinnen und im Beruf zu halten“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, gegenüber der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Denn durch eine bessere Personalsituation in der Alten- und Krankenpflege wird sich auch die Versorgungsqualität für die Patienten und Heimbewohner erhöhen.“ Kritik übte Pfeiffer hingegen an der Finanzierung und am Vorgehen der Politik, reflexhaft die Beitragszahlenden stärker zu belasten. Nicht alle geplanten Maßnahmen seien im Kern Aufgaben einer Sozialversicherung wie z. B. eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen oder der Ausbau der Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen. „Das Volumen dieser versicherungsfremden Leistungen rechtfertigt einen Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung.“
Die geplanten Änderung im Krankenhaus bewertet der Verband positiv, ohne auch hier mit Kritik an Details zu sparen: „Eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften in Kliniken ist unverzichtbar, wenn man die Sicherheit der Patienten nicht in Gefahr bringen will. In den letzten Jahren gab es Kliniken, die massiv im Bereich Pflege Stellen abgebaut haben. Das gilt es künftig zu verhindern. In diesem Sinn begrüßen wir den Vorstoß des Gesetzgebers, Mindestanforderungen zur Personalausstattung in Kliniken zu etablieren“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zur „Rheinischen Post“.
Jenseits der bisherigen Berichterstattung erläutert Dr. Doris Pfeiffer: „Wichtig ist künftig aber ein schicht- und stationsgenaues Erfassen, wie viele Pflegekräfte wie viele Patienten versorgen. Mit Durchschnittswerten zur Personalausstattung kann man Patienten nicht schützen. Für uns ist es wichtig, dass im Krankenhaus mehr Geld für die Pflege verwendet wird. Zugleich muss die Pflege aber auch beim Patienten ankommen. Dafür brauchen wir aufwandsarme Systeme zum Erfassen der Pflegeleistungen und der Qualität.“
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes darf die nun gefundene Kombination aus Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Kliniken und einer Verhältniszahl, die die Personalausstattung und den Pflegeaufwand je Klinik erfasst, nur ein Zwischenschritt sein. Der Verband vermisst die im Koalitionsvertrag enthaltende Erweiterung der Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche. Da das Gesetz auch durch den Bundesrat muss, der traditionell Strukturveränderung im Krankenhausbereich vermeidet, bleibt abzuwarten, wie die Regelung am Ende aussieht und ob sie wirksam wird.