STATEMENT - BERLIN, 24.07.2009 Krankenkassen bezahlen Tests zur Abklärung der Schweinegrippe

GKV-Spitzenverband

Den Schnelltest zur ersten Abklärung, ob Patienten sich mit Schweine-Influenza infiziert haben, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen im Moment über den Weg der Kostenerstattung. D.h. der Versicherte bezahlt in der Arztpraxis selbst, erhält dort eine Rechnung, reicht diese bei seiner Krankenkasse ein und erhält dann das Geld zurück. Dieser empfohlene Weg ist im Moment notwendig, da es für diese Leistung noch keine Abrechnungsziffer gibt.

Anders verhält es sich mit dem verfeinerten Anschlusstest, dem so genannten PCR-Test. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird mit dem zweiten PCR-Test die Virenlast bestimmt. Der PCR-Test hat eine Abrechnungsziffer und ist daher per Chipkarte zu erhalten.