STATEMENT - BERLIN, 13.08.2009 Einigung zu Schutzimpfungen gegen „Neue Grippe“ erzielt

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Ergebnis des heutigen Gespräches im Bundesministerium für Gesundheit zur Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“. Danach können sich nun alle Versicherten, die es wünschen, gegen die „Neue Grippe“ impfen lassen und nicht wie zunächst vorgesehen nur bestimmte Berufs- und Risikogruppen. Da am Anfang nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird, sollen zunächst zwar vorrangig Risikogruppen geimpft werden, die Möglichkeit zur Impfung soll aber darüber hinaus allen Versicherten offen stehen. Diese Regelung entspricht dem Interesse der Kassen nach einer hohen Impfrate im Sinne der Gesundheitsvorsorge und dem Schutz der Bevölkerung.

Gleichzeitig zeichnet sich bezüglich der Finanzierungsfrage eine Lösung ab, die die Kostenbelastung für die GKV sinnvoll begrenzt. So wurde klargestellt, dass für die Durchführung der Impfaktion die Bundesländer, z. B. durch deren Öffentliche Gesundheitsdienste, verantwortlich sind. Die Kassen tragen für die ersten 50 Prozent der Versicherten die Kosten für die Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“. Dafür soll pro Versicherten ein Betrag festgelegt werden, der vermutlich unter 30 Euro liegen wird. Die Gelder werden in einen Länderfonds als Pauschalbetrag eingestellt. Wenn diese erschöpft sind, weil sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen lassen wollen, springt der Bund bzw. die Länder mit Steuerzuschüssen ein.

Auf dieser Basis wird die neue Rechtsverordnung konzipiert, auf der Basis der Rechtsverordnung sind dann Verträge auf Länderebene nach § 132e SGB V mit den Ländern zu schließen. Die Rechtsverordnung soll am 19. August 2009 von der Bundesregierung beschlossen werden.