STATEMENT - BERLIN, 16.07.2015 Unabhängige Patientenberatung – Vergabekammer angerufen

GKV-Spitzenverband

Im Rahmen des Verfahrens zur Förderung einer unabhängigen Patientenberatung ist heute von einem der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt worden. Die Vergabekammer wird nun prüfen, ob der GKV-Spitzenverband als Auftraggeber die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Es ist das gute Recht eines jeden Verfahrensteilnehmers prüfen zu lassen, ob das Vergabeverfahren in allen Punkten korrekt abgelaufen ist. Wir haben diese Fördermittelvergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Grundlage unserer im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten getroffenen Entscheidung waren die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen, in denen die Konzepte und Pläne für die Beratung in den kommenden sieben Jahren dargelegt waren, und die anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten objektiven Kriterien bewertet wurden. Ich bin überzeugt, dass die Vergabekammer dies auch so sehen und unser Vorgehen bestätigen wird. Die Entscheidung, die dort in den nächsten Wochen getroffen wird, schafft in jedem Fall Klarheit für alle Beteiligten.

Auch künftig wollen wir eine Patientenberatung, die fachlich fundiert sowie neutral und unabhängig berät, wie dies auch die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Dass die unabhängige Patientenberatung künftig zu einem reinen Callcenter degradiert werden soll, wie gelegentlich kolportiert wird, ist ausgemachter Unsinn. Allein an der Zielsetzung, dass eine unabhängige Patientenberatung so vielen Ratsuchenden wie möglich kompetent, schnell und unkompliziert eine neutrale und unabhängige Beratung bieten kann, hat sich das laufende Vergabeverfahren orientiert.“

Hintergrundinfo:

Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, spricht die Vergabekammer für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot aus. Die Kammer trifft in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung eine Entscheidung.

Dokumente und Links