Der GKV-Spitzenverband begrüßt den Vorschlag des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), im Rahmen der Verhandlungen über Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel, die tatsächlichen griechischen Abgabepreise übergangsweise nicht zu berücksichtigen. Das bedeutet praktisch, dass die Referenzierung auf den griechischen Preis als Teil des Länderkorbs bei den Verhandlungen nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ausgesetzt wird. So ließe sich verhindern, dass ein Absenken von Arzneimittelpreisen für den griechischen Markt, das allein der prekären wirtschaftlichen Situation geschuldet ist, eine preismindernde Wirkung im Rahmen der hiesigen Erstattungsbetragsverhandlungen hat.
Vor dem Hintergrund der akuten Wirtschaftskrise in Griechenland schlägt der GKV-Spitzenverband der pharmazeutischen Industrie ganz konkret eine Verkleinerung des Länderkorbs auf 14 Staaten für ein Jahr vor. Danach könnte Griechenland nach Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes wieder in den Korb der Referenzländer aufgenommen werden. Der GKV-Spitzenverband erwartet, dass der vfa kurzfristig einlädt, um diese Änderung im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen und Griechenlands möglichst schnell umzusetzen.
Eine solche Vereinbarung würde der GKV-Spitzenverband in dem Vertrauen abschließen, dass die pharmazeutische Industrie dazu bereit ist, den griechischen Patientinnen und Patienten auch tatsächlich Arzneimittel zu deutlich vergünstigten Konditionen abzugeben. Auf diese Art und Weise ließe sich das griechische Gesundheits- und Sozialsystem zumindest in Teilen stabilisieren. Derartige Anstrengungen möchte der GKV-Spitzenverband gerne unterstützen.
Europäischer Länderkorb ergänzende Größe bei Preisverhandlungen
In den AMNOG-Verhandlungen wird der Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln mit festgestelltem Zusatznutzen wesentlich vom belegten patientenrelevanten Zusatznutzen bestimmt. Ergänzend beeinflussen aber auch die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel sowie die tatsächlichen Abgabepreise in anderen europäischen Ländern die Höhe des Erstattungsbetrages. Dabei sind Rabatte jeglicher Art, die der pharmazeutische Unternehmer gewährt, von den jeweils gelisteten Preisen abzuziehen.
Die unabhängige AMNOG-Schiedsstelle hat im Jahr 2012 festgelegt, dass die tatsächlichen Abgabepreise aus bisher 15 Ländern, darunter auch Griechenland, in den Verhandlungen berücksichtigt werden sollen.