PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 06.07.2010 Hebammen und Krankenkassen beschließen Erhöhung der Hebammenvergütung

GKV-Spitzenverband

Die Schiedsstelle nach § 134a Abs. 3 und 4 SGB V hat am 5. Juli 2010 die Sach- und Rechtslage zu den Anträgen und Stellungnahmen der Hebammenverbände und des GKV-Spitzenverbandes zur Erhöhung der Hebammenvergütungen mit den Parteien ausführlich erörtert.

Dabei haben sich die Vertragsparteien nach intensiver Diskussion unter Vermittlung der Schiedsstelle auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Erhöhung der Hebammenvergütung für außerklinische Geburten aufgrund der gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien um 100 Euro pro Geburt und um 8 Euro pro Geburt für klinische Geburten sowie
  • Abrechnungsmöglichkeit einer außerklinisch tätigen Hebamme für abgebrochene Entbindungen, wenn diese in der Klinik von ihr weitergeführt werden.

Die neuen vertraglichen Regelungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft. Seit diesem Tag gelten die erhöhten Haftpflichtprämien, die den Anlass für die Einberufung der Schiedsstelle gegeben hatten. Zudem haben sich die Vertragsparteien auf Vorschlag der Schiedsstelle darauf verständigt, dass neben den Gesprächen zu den Wegegeldpauschalen im Herbst 2010 auch die Gespräche zu Pauschalisierung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse zielorientiert fortgesetzt werden.

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