Anlässlich der heutigen Diskussion im deutschen Bundestag um das Thema "Vorkasse beim Arztbesuch" erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz:
„Vorkasse heißt, dass den Ärzten der direkte Griff in die Portemonnaies ihrer Patienten ermöglicht wird. Das lehnen wir ab. Das Sachleistungsprinzip ist ein Eckpfeiler der sozialen Krankenversicherung. Wenn kranke Menschen zum Arzt gehen, dann sollen sie sich nicht erst fragen müssen, ob ihr Geld dafür reicht.
Mit der Stärkung der Kostenerstattung geht das Förderprogramm der privaten Krankenversicherung ganz offenbar weiter: Besserverdienende sollen schneller aus der GKV in die PKV wechseln können, von den Ergebnissen der Arzneimittel-Preisverhandlungen der gesetzlichen Kassen werden nach Regierungsplänen auch die privaten Versicherungen profitieren können und dann sollen auch noch die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Kassen eingeschränkt werden. Das klingt alles sehr nach einem staatlichen Förderprogramm für die private Krankenversicherung als Nischenanbieter, weil ihr die Kosten davon laufen.“
Begriffsklärung:
Kostenerstattung ist ein Prinzip der privaten Krankenversicherung. Der Patient erhält vom Arzt eine Rechnung, die er zuerst selbst bezahlt. Dann reicht er die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein und erhält das ausgelegte Geld – allerdings nur für jene Leistungen, die dem Leistungskatalog der Kasse entspricht. Hat der Patient Leistungen bezahlt, die dem Katalog nicht entsprechen, bleibt er auf den Kosten sitzen.
In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das heißt, über die Beiträge hat der Versicherte bereits alle Kosten, die bei einem Arztbesuch anfallen, bezahlt. Für ihn verbleiben lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen und die Praxisgebühr.