STATEMENT - BERLIN, 02.12.2010 Innovationen: Patientennutzen hat Vorrang

GKV-Spitzenverband

"Künftig muss bei neuen medizinischen Methoden besser darauf geachtet werden, dass sie tatsächlich einen patientenrelevanten Nutzen bringen und nicht ein zusätzliches Risiko diesen Zusatznutzen übersteigt", fordert die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer im Interview mit der "Ärztezeitung" von heute.

"Das zentrale Problem ist, dass es für neue Methoden keine verpflichtende wissenschaftliche Bewertung des Nutzens gibt. Nach wie vor gilt im Krankenhaus der Verbotsvorbehalt: Eine Prüfung des Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt - wenn überhaupt - erst lange nach Einführung einer Methode. Und dann nur auf Antrag." Bei einigen medizinischen Verfahren habe sich leider nach der Einführung herausgestellt, dass sie für den Patienten schädlich seien.

"Der Vorschlag seitens der Kassen ist es, künftig neue Methoden zunächst in sogenannten Innovationszentren prüfen zu lassen. Nur was für den Patienten mit Sicherheit besser ist, soll auch über die neuen Innovationszentren hinaus in der Fläche eingeführt werden."

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