Fangprämien sind im deutschen Gesundheitswesen keine Ausnahme, sondern gängige Praxis, so beschreiben niedergelassene Ärzte, leitende Angestellte von stationären Einrichtungen sowie nicht-ärztliche Leistungserbringer die aktuelle Versorgungspraxis im Rahmen einer repräsentativen Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Statt medizinischer Argumente entscheiden offenbar oft Prämiengelder oder Sachleistungen, zu welchem Arzt, zu welcher Klinik oder welchem Hilfsmittelerbringer Patienten gelenkt werden. Ebenfalls erschreckend: Etwa jeder fünfte Leistungserbringer kennt oder interessiert sich für die jeweiligen berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben, die Zuweisungen gegen Entgelt eindeutig verbieten, nicht.
Pressekonferenz am 22. Mai 2012:
- Pressemitteilung (PDF, 35 KB) Studie belegt: Zuweisungen gegen Entgelt keine Einzelfälle - erhebliches Korruptionspotential
- Statement Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes (PDF, 33 KB)
Dokumente
- Studie: Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch "Zuweisung gegen Entgelt" (PDF, 686 KB) Ergebnisse einer empirischen Studie von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes
- Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch "Zuweisung gegen Entgelt" (PDF, 314 KB) Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der empirischen Studie
- Faktenblatt: Rechtsrahmen zum Verbot von Zuweisungen gegen Entgelt (PDF, 43 KB)