Der GKV-Spitzenverband hat am 27.08.2010 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus einer Festbetragsgruppe der Stufe 2 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V ) Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen hat er den 01.11.2010 festgelegt. Arzneimittel der Festbetragsgruppe, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsfreistellungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.
Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsfreigestellten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppe in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.11.2010) (PDF, 23 KB)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.11.2010) (PDF, 24 KB)