Arzneimittel-Zuzahlungsfreistellungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.07.2011 Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 02.05.2011

Der GKV-Spitzenverband hat am 02.05.2011 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus Festbetragsgruppen der Stufe 2 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V) Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen hat er den 01.07.2011 festgelegt. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsfreistellungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsfreigestellten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.07.2011) (PDF, 21 KB)

2. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen (01.07.2011) (PDF, 21 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.07.2011) (PDF, 79 KB)

4. Pharmazentralnummern-bezogene Text-Datei (01.07.2011) auf der Basis des Produktstandes 01.01.2011 mit den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (TXT, 9 KB)

5. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.07.2011) (ZIP, 137 KB)