Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V i.d.F. des AVWG zum 01.07.2006 Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 11.05.2006

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11.05.2006 den Beschluss gefasst, erstmals für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit den selben Wirkstoffen) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Termin für das Inkrafttreten der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen haben sie den 01.07.2006 festgelegt. Arzneimittel der 79 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.07.2006) (PDF, 16 KB)

2. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößenkombinationen (01.07.2006) (PDF, 127 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.07.2006) (PDF, 12 KB)

4. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.07.2006) (ZIP, 107 KB)