Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.06.2008 Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07.04.2008

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 07.04.2008 den Beschluss gefasst, in Folge der Festbetragsanpassung zum 01.06.2008, für Arzneimittel aus 47 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen haben sie ebenfalls den 01.06.2008 festgelegt. Arzneimittel der 47 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann diese Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.06.2008) (PDF, 15 KB)

2. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößenkombinationen (01.06.2006) (PDF, 200 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.06.2008) (PDF, 14 KB)

4. Pharmazentralnummern bezogene Text-Datei (01.06.2008) auf der Basis des Produktstandes 01.07.2007 mit den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (ZIP, 233 KB)

5. Alle Dateien als Zip-Archiv (01.06.2008) (ZIP, 233 KB)