Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 03.11.2008 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 3 Festbetragsgrup­pen der Stufen 1 und 2 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB V ) Zuzahlungsbefrei­ungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgren­zen hat er den 01.01.2009 festgelegt. Arzneimittel der 3 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind von der Zuzahlung freigestellt.

Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die je­weils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel dieser 3 Festbetragsgruppen in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2009) (PDF, 30 KB)

2. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößen­kombinationen (01.01.2009) (PDF, 40 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2009) (PDF, 14 KB)

4. Pharmazentralnummern bezogene Text-Datei (01.01.2009) auf der Basis des Pro­duktstandes 01.07.2008 mit den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (TXT, 19 KB)

5. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.01.2009) (ZIP, 65 KB)