Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 26.10.2007 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 11 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen haben sie den 01.01.2008 festgelegt. Arzneimittel der 11 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2008) (PDF, 14 KB)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2008) (PDF, 14 KB)