Arzneimittel-Zuzahlungsfreistellungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.04.2012 Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 06.02.2012

Der GKV-Spitzenverband hat am 06.02.2012 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 26 Festbetragsgruppen der Stufe 1, 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V) Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen hat er den 01.04.2012 festgelegt. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsfreistellungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsfreigestellten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (PDF, 24 KB)

2. Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen (PDF, 117 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (PDF, 79 KB)

4. Pharmazentralnummern-bezogene Text-Datei auf der Basis des Produktstandes 01.11.2011 mit den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (TXT, 111 KB)

5. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.04.2012) (ZIP, 202 KB)