Wirkstoff | Burosumab |
Handelsnamen | Crysvita |
Pharmazeutischer Unternehmer | Kyowa Kirin GmbH |
Anwendungsgebiet | (1) Burosumab (Crysvita) wird angewendet zur Behandlung von Kindern ab 1 Jahr und Jugendlichen in der Skelettwachstumsphase mit X-chromosomaler Hypophosphatämie (XLH) und röntgenologischem Nachweis einer Knochenerkrankung. (2) Burosumab (Crysvita) zur Behandlung von Xchromosomaler Hypophosphatämie (XLH) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren mit röntgenologischem Nachweis einer Knochenerkrankung, sowie bei Erwachsenen. (3) Burosumab (Crysvita) wird angewendet zur Behandlung der FGF23-bedingten Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie in Verbindung mit phosphaturischen mesenchymalen Tumoren, die nicht durch eine Operation kurativ behandelt oder nicht lokalisiert werden können, bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren, und bei Erwachsenen. |
Zeitpunkt des Inverkehrbringens | 15.04.2018 |
Erstattungsbetragsverhandlungen | |
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Status | Erstattungsbetrag vereinbart |
Erstattungsbetrag | Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V. |
Praxisbesonderheit | keine |
Preisstrukturmodell | keine |
Sonstige Vereinbarungen | keine |
Link zur G-BA Seite | www.g-ba.de/... |
Letzte Aktualisierung | 26.03.2024 |