Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Daclatasvir
Handelsnamen Daklinza
Pharmazeutischer Unternehmer Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA
Anwendungsgebiet Daclatasvir (Daklinza) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus(HCV) bei Erwachsenen angewendet.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.09.2014
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag durch Schiedsstelle festgesetzt
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 01.12.2015