Wirkstoff | Obinutuzumab |
Handelsnamen | Gazyvaro |
Pharmazeutischer Unternehmer | Roche Pharma AG |
Anwendungsgebiet | (1) Obinutuzumab (Gazyvaro) in Kombination mit Chlorambucil wird bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) angewendet, die aufgrund von Begleiterkrankungen für eine Therapie mit einer vollständigen Dosis von Fludarabin nicht geeignet sind. (2) Obinutuzumab (Gazyvaro) in Kombination mit Bendamustin, gefolgt von einer Gazyvaro Erhaltungstherapie, wird angewendet bei Patienten mit follikulärem Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem Rituximab-haltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu 6 Monate nach der Behandlung progredient wurden. (3) Obinutuzumab (Gazyvaro) in Kombination mit Chemotherapie, gefolgt von einer Gazyvaro Erhaltungstherapie bei Patienten mit einem Therapieansprechen wird angewendet bei Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem follikulärem Lymphom. |
Zeitpunkt des Inverkehrbringens | 15.08.2014 |
Erstattungsbetragsverhandlungen | |
---|---|
Status | Erstattungsbetrag vereinbart |
Erstattungsbetrag | Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V. |
Praxisbesonderheit | keine |
Preisstrukturmodell | keine |
Sonstige Vereinbarungen | keine |
Link zur G-BA Seite | www.g-ba.de/... |
Letzte Aktualisierung | 28.09.2022 |