Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Pomalidomid
Handelsnamen Imnovid
Pharmazeutischer Unternehmer Celgene GmbH
Anwendungsgebiet (1) Pomalidomid (Imnovid) ist in Kombination mit Dexamethason indiziert für die Behandlung des rezidivierten oder refraktären multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und Bortezomib, erhalten haben und unter der letzten Therapie eine Progression gezeigt haben. (2) Pomalidomid (Imnovid) ist in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason indiziert für die Behandlung des multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten, die mindestens eine vorausgegangene Therapie, darunter Lenalidomid, erhalten haben.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 01.09.2013
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag vereinbart
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 13.05.2020