Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Retigabin
Handelsnamen Trobalt
Pharmazeutischer Unternehmer GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Anwendungsgebiet Retigabin (Trobalt) ist angezeigt als Zusatztherapie für pharmakoresistente fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren oder älter, bei denen andere geeignete Arzneimittelkombinationen unzureichend wirkten oder nicht vertragen wurden.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.05.2011
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V nach Wegfall der Schutzrechte für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Dieser kann unterschritten werden.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 12.10.2022