Gestern Abend haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine Vereinbarung zum Honoraranstieg für das kommende Jahr verständigt. Danach kann das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten 2013 um einen Korridorbetrag zwischen 1,15 und 1,27 Milliarden Euro steigen.
„Wichtig war uns für die Patientenversorgung, dass wir neue Leistungen in der haus- und fachärztlichen Grundversorgung künftig zusätzlich vergüten werden. Wir sind gemeinsam einen schweren Weg gegangen, aber haben im Sinne der Patienten, Beitragszahler und Ärzte eine gute Lösung gefunden“, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. „Das ist ein guter Kompromiss für die Patienten. Hervorheben möchte ich die Herausnahme der Psychotherapie aus der mengenbegrenzten Gesamtvergütung“, betonte Dr. Andreas Köhler, KBV-Vorstandsvorsitzender.
Das Paket umfasst sowohl Preis als auch Menge: Orientierungswert (270 – 290 Millionen Euro), Herausnahme der Psychotherapie (130 Millionen), Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung (250 Millionen), extrabudgetäre Leistungen (150 Millionen) sowie auf Landesebene Mengenentwicklung und Zuschläge zum Orientierungswert für förderungswürdige Leistungen (330 bis 450 Millionen). Die angekündigte Klage gegen den Beschluss zum Orientierungswert will die KBV zurücknehmen.
In den kommenden Tagen werden die technischen Details dieser Vereinbarung fixiert. Am 22. Oktober kann die gefundene Vereinbarung dann formell vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden.