PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 01.02.2013 Vergütung der Hebammen bis 2015 steht

GKV-Spitzenverband

Rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhalten Hebammen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten bis zu 15 Prozent mehr. Den neuen, bis 2015 laufenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe hatte gestern die Schiedsstelle festgesetzt, nachdem direkte Verhandlungen zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband keine Lösung gebracht hatten.

Mit der einstimmigen Entscheidung aller Unparteiischen hat die Schiedsstelle einen Kompromiss zwischen den Forderungen beider Seiten gefunden und den bis dato vertragsfreien Raum, der nach der Vertragskündigung durch die Hebammen Mitte 2010 eingetreten war, beendet. Fünf Prozent der jetzt beschlossenen Gesamterhöhung sind für eine in den kommenden Monaten zwischen beiden Seiten zu vereinbarende Qualitätssicherung reserviert, werden aber bereits sofort gezahlt. Weitere fünf Prozent sollen 2015 hinzukommen, wenn die Leistungsbeschreibung für die Qualitätssicherung tatsächlich steht. Damit würden die jetzt beschlossenen 15 Prozent auf 20 Prozent steigen.

Unabhängig von der Vergütung der eigentlichen Leistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit letztem Sommer mehr, um die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflicht und für Materialkosten auszugleichen.

Vergütungssituation von Hebammen

Hebammen werden nach feststehenden Pauschalen bzw. nach angefangenen Zeiteinheiten vergütet. Die Vergütungssätze sind zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden. Derzeit bezahlen die Krankenkassen z. B. für tagsüber erbrachte Leistungen:

  • für jede angefangene halbe Stunde 16,80 Euro bei der Vorsorge
  • für die Nachsorge oder Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten
  • 30 Euro, unabhängig ob diese nur 10 oder z. B. 40 Minuten dauert
  • für eine Hausgeburt 692 Euro als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden Leistungen wie Naht, Wegegeld usw.), unabhängig davon, ob diese fünf oder max. 11 Stunden dauert
  • für eine Geburtshausentbindung knapp 548 Euro als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden o. g. Leistungen zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 700 Euro)

Die Vergütungen für entsprechende Tätigkeiten in der Nacht sind deutlich höher. Daneben erhöhen die Hebammen ihre Einkünfte noch mit privaten Leistungen, die sie direkt mit den Schwangeren, Wöchnerinnen und jungen Müttern abrechnen (wie Säuglings-Erste-Hilfe-Kurse, Rufbereitschaftspauschalen o. Ä.).

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