„Nach den europäischen Regelungen ist es vorgesehen, dass die Versicherten mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Leistungen in Anspruch nehmen. Sie ist auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte zu finden. Wenn der Leistungserbringer in Griechenland diese Karte akzeptiert, werden die entstandenen Kosten zwischen den griechischen und deutschen Träger abgerechnet. Der Versicherte muss allenfalls die in Griechenland vorgesehenen Zuzahlungen leisten.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Leistungserbringer die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung stellt. Selbstverständlich werden dann auch weiterhin Arzt- und Medikamentenrechnungen von Versicherten, die in Griechenland Urlaub machen und sich dort behandeln lassen müssen, übernommen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die deutschen Krankenkassen dem Versicherten max. den Betrag erstatten dürfen, den die Behandlung bzw. das Medikament in Deutschland gekostet hätte. Deshalb ist es bei jeder Auslandsreise sinnvoll, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.“