Der Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen hat heute neue Qualitätskriterien für radiologische Untersuchungen beschlossen. Ziel der sogenannten Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie ist es, durch regelmäßige Stichprobenprüfungen bei den rund 18.000 niedergelassenen Ärzten die Untersuchungen und deren Ergebnisse sicherer und genauer zu machen. Geprüft werden zum Beispiel die Untersuchungsbegründung unter Abwägung von Nutzen und Strahlenrisiko, die Bildqualität von Röntgen- beziehungsweise Computertomografieuntersuchungen (CT) sowie die Auswertung und der vom Arzt erstellte Befund. Zugleich weist die Neufassung der Richtlinie auf die Möglichkeit hin, Prüfungen verschiedener Institutionen organisatorisch zusammenzufassen und damit den Verwaltungsaufwand für die Ärzte zu verringern.
Ein Novum ist außerdem, dass Kinder und Jugendliche, die geröntgt oder mittels CT untersucht wurden, künftig bei den Qualitätsprüfungen gesondert betrachtet werden. „Kinder und Jugendliche reagieren auf eine Strahlenbelastung viel sensibler als Erwachsene. Darum gilt es hier, jede unnötige Untersuchung zu vermeiden und die notwendigen Diagnoseverfahren so sicher wie möglich zu machen. Die Qualitätsprüfungen helfen dabei und zahlen sich für die Versicherten aus“, erläuterte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die Neufassung der Richtlinie wurde notwendig, um die Anforderungen an die Bildqualität und deren Dokumentation für Prüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die darüber hinausgehenden nach der Röntgenverordnung erfolgenden Prüfungen der Untersuchungs- und Aufnahmetechnik durch die Ärztlichen Stellen andererseits zu vereinheitlichen. Sie beinhaltet nun die ärztlichen Qualitätsanforderungen aus den aktualisierten Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der CT. Darüber hinaus haben die KVen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein bundesweit einheitliches Bewertungsschema entwickelt, das als Grundlage für die Qualitätsbewertung bei Röntgen- oder CT-Untersuchungen dienen wird. Da sowohl die KVen als auch die Ärztlichen Stellen auf Grundlage der Leitlinien prüfen, kann beispielsweise die gleiche Stichprobe benutzt und so der bürokratischen Aufwand für die Vertragsärzte reduziert werden.
„Qualitätssicherung soll kein Selbstzweck sein. Da die bisherigen Prüfungen für die CT-Diagnostik sehr gute Ergebnisse erbracht haben, können die KVen die Prüffrequenz für diese Untersuchungsmethode für die kommenden zwei Jahre reduzieren oder auch ganz aussetzen. Bedingung hierfür ist, dass die jeweilige KV in bisherigen Stichprobenprüfungen nahezu keine oder nur geringe Beanstandungen festgestellt hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.
Der Beschlusstext der Richtlinie und die tragenden Gründe der Entscheidung sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.kbv.de/23765.html. Die Neufassung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich diesen Sommer in Kraft.