Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Fallpauschalensystems 2011 geeinigt. Damit hat die Selbstverwaltung eine sachgerechte und tragfähige Lösung für die komplexen Anforderungen in der Krankenhausfinanzierung gefunden.
Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2011 (FPV 2011) ist der Fallpauschalen-Katalog, der im kommenden Jahr insgesamt 1.194 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen (DRG – Diagnosis Related Groups) enthält. Der im Vergleich zum Vorjahr überarbeitete und verbesserte Katalog verzeichnet damit erstmals seit der Einführung des Fallpauschalensystems in Deutschland im Jahr 2003 eine insgesamt um sechs DRGs geringere Anzahl an Fallpauschalen.
Die Selbstverwaltungspartner sind sich einig, dass mit dem neuen Katalog das komplexe Behandlungsgeschehen noch genauer abgebildet und dadurch weiterhin adäquat vergütet werden kann.
Bei Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können, wurden für 2011 insgesamt 146 Entgelte vereinbart – drei mehr als im Jahr 2010. In Verbindung mit dem DRG-Katalog 2011 erfolgte auch eine Einigung der Selbstverwaltungspartner über die Abrechnungsbestimmungen, die im Wesentlichen denen des Vorjahres entsprechen.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2011 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 247 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch zehn Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von über drei Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Die Datenqualität und somit auch die Qualität der kalkulierten Ergebnisse sind nachweisbar unverändert gut.
Die Partner werten die nunmehr neunte Version des DRG-Fallpauschalen-Katalogs als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Insbesondere loben die Beteiligten die hervorragende Arbeit des von der Selbstverwaltung getragenen Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die konstruktive Arbeit der Verhandlungsparteien. Insgesamt stellen die vereinbarten Ergebnisse der DRG-Systementwicklung einen weiteren Fortschritt bei einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausleistungen dar.
Weitere Informationen rund um das Fallpauschalensystem finden Sie bei dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Internet unter www.g-drg.de