Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:
„20 Jahre nach ihrem Start beginnt jetzt eine Generalrenovierung der Pflegeversicherung . Das wurde auch höchste Zeit! Die konkreten Leistungsverbesserungen ab dem 1. Januar 2015 und die dann beginnenden Gesetzesarbeiten an dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sind die richtigen Schritte für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Es muss aber mehr passieren. Der Pflege-Beruf muss attraktiver werden. Wir plädieren für eine Ausbildungsreform. Nach einer Grundausbildung sollte eine Spezialisierung in Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege folgen. Der Wechsel zwischen den Berufen der Pflege muss einfacher werden.
Viele Menschen, die pflegerische Berufe lernen, müssen noch Schulgeld zahlen. Das ist ein Anachronismus, den wir uns bei der Knappheit in diesem Berufsfeld nicht leisten können. Das Schulgeld schreckt Menschen ab, sich für diesen Beruf zu entscheiden. Hier sind auch die Länder gefordert. Es wäre klug, wenn alle Länder die Ausbildungskosten auf alle Pflegeeinrichtungen umlegen würden. Heute sind die Einrichtungen im Wettbewerb benachteiligt, die ausbilden und die Kosten dafür alleine tragen müssen.“