Pressekonferenz am 09. August 2012:

Bestimmung des Orientierungswertes 2013 für die vertragsärztliche Vergütung

Muss der Preis, den die Krankenkassen für die Leistungen der niedergelassenen Ärzte zahlen, steigen, obwohl deren Durchschnittseinkommen seit Jahren ansteigen? Über diese Frage verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Bis Ende August 2012 muss ein Ergebnis für das Folgejahr präsentiert werden.

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat das Forschungsinstitut Prognos untersucht, wie sich der Aufwand für die Versorgung der gesetzlich Versicherten in den letzten Jahren im Verhältnis zu der Vergütung dieser Leistungen entwickelt hat. Die Ergebnisse dieses Gutachtens zur Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung, dem sogenannten Orientierungswert, wurden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Das Prognos-Gutachten belegt, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen. Denn große Teile der Kosten in Arztpraxen sind fix (z. B. Mieten und Personal). Diese fixen Kosten verändern sich nur mit der Zahl der Praxen. Sie erhöhen sich nicht mit der Zahl der erbrachten Leistungen, die im Übrigen weit weniger stark angestiegen sind, als bisher vermutet. Dementsprechend hat sich auch der durchschnittliche Überschuss je Arzt allein aus der Versorgung von GKV-Versicherten von 105.000 Euro im Jahr 2007 auf 134.000 Euro im Jahr 2011 erhöht. Bezieht man die Einnahmen durch die Versorgung von privat Versicherten mit ein, erhöht sich der Reinertrag je Arzt im gleichen Zeitraum sogar auf 165.000 Euro.

Angesichts dieser Fakten wird der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen um die jährliche Anpassung der Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung eine Absenkung des sogenannten Orientierungswertes von 3,5 auf 3,25 Cent für 2013 beantragen.

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