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Sie beabsichtigen, als Krankenhaus für das Jahr 2021 einen Corona-Ausgleich mit den Krankenkassen zu vereinbaren? Mit diesem Formular können Sie die Übermittlung der Höhe der Ausgleichszahlungen gemäß § 21 Abs. 1a und 1b bzw. des Versorgungsaufschlag gemäß § 21a Absatz 1 KHG für das Jahr 2021 beantragen.
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