Übersicht zu den Verhandlungen der Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V

Für die nachfolgenden Arzneimittel wurde ein Erstattungsbetrag vereinbart (§ 130b Abs. 1 SGB V) bzw. festgesetzt (§ 130b Abs. 4 SGB V) oder der pharmazeutische Unternehmer hat im Anschluss an die Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss das Arzneimittel aus dem Verkehr genommen (sog. "Opt-Out" nach § 4 Abs. 7 der Rahmenvereinbarung nach § 130b Abs. 9 SGB V).

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Nur Wirkstoffe mit:
Wirkstoff Handelsnamen Pharmazeutischer
Unternehmer
Status Letzte
Aktualisierung
Volanesorsen Waylivra Akcea Therapeutics Germany GmbH Erstattungsbetrag vereinbart 27.08.2020
Vortioxetin Brintellix Lundbeck GmbH Erstattungsbetrag durch Schiedsstelle festgesetzt 10.07.2016
Vosoritid Voxzogo BioMarin International Limited Erstattungsbetrag vereinbart 19.12.2022
Voxelotor Oxbryta Global Blood Therapeutics Germany GmbH Erstattungsbetrag vereinbart 04.07.2023
Vutrisiran Amvuttra Alnylam Netherlands B.V. Erstattungsbetrag vereinbart 22.01.2024
Zanubrutinib Brukinsa BeiGene Germany GmbH Erstattungsbetrag vereinbart 01.03.2024