STATEMENT - BERLIN, 04.07.2018 Bundessozialgericht bestätigt Mischpreise für Arzneimittel

GKV-Spitzenverband

„Die Richter des Bundessozialgerichts haben heute bestätigt, dass es auch weiterhin nur einen Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel geben wird. Der sogenannte Mischpreis bei neuen Arzneimitteln wird uns also auch weiterhin in den Verhandlungen begleiten. Wir werden mit dem Umstand erst einmal leben müssen, dass der Mischpreis für bestimmte Patientengruppen zu hochgegriffen ist und für andere zu tief. Es bleibt aber das Problem, dass die Verhandlungspartner und die Schiedsstelle nicht über eine Datengrundlage für eine valide Prognose zu den Patientengruppenanteilen verfügen. Weder um die Prognose zu stellen noch sie später zu überprüfen. Daher ist hier der Gesetzgeber gefragt, diese Datenbasis zu schaffen.

Mit dem Urteil haben die BSG-Richter zugleich auch bestätigt, dass Ärzte nach wie vor im Einzelfall entscheiden müssen, ob die Verordnung wirtschaftlich ist oder nicht. Das BSG hat entgegen den Ansichten des GKV-Spitzenverbandes die Begründungspflichten der Schiedsstelle deutlich heruntergesetzt. Gleiches gilt für die Bindung der Schiedsstelle an den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese und weitere Details des Urteils sowie dessen Begründung werden wir uns in Ruhe ansehen und bewerten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage.